Wir beraten, unterstützen und begleiten Menschen in ihrem artgerechten Umgang mit Tieren. Aktiv.
Aktuell
Hitzetod: So befreien Sie Hunde aus parkierten Autos ohne rechtliche Folgen
- Schweizer Tierschutz STS -
Werden Hunde in der warmen Jahreszeit im Auto zurückgelassen, droht ihnen schon nach kurzer Zeit der Hitzetod. Innert Minuten können die Temperaturen im Fahrzeug auf bis zu 80 °C ansteigen. Diese Punkte müssen aufmerksame Passanten aus rechtlicher Sicht beachten, wenn sie Hunde auf eigene Faust befreien wollen.
Als Faustregel gilt: Bei direkter Sonneneinstrahlung heizt sich der Autoinnenraum pro Minute um ein Grad auf – bereits bei einer Aussentemperatur von 30 °C sind Werte bis zu 80 °C in kurzer Zeit erreicht. Auch ein offener Fensterspalt ändert daran nichts. Der geringe Luftraum im Auto macht dem Tier die Wärmeabgabe durch Hecheln unmöglich. Bei fortschreitender Hitzebelastung kann ein Hund den Hitzetod durch Kreislaufzusammenbruch erleiden. Pro Jahr werden rund ein Dutzend Hundehalter wegen Zurücklassens von Hunden im überhitzten Auto verurteilt, zum Teil zu Strafen von mehreren hundert bis zu mehr als tausend Franken.
Richtiges Vorgehen: www.tierschutz.com/aktuell/ueberhitzungsgefahr.html
Der Schweizer Tierschutz STS lanciert seinen neuen Tierhaltungsrechner für Nager
06.04.2022 / Erick Bonnard
Mäuse, Meerschweinchen, Hamster und Kaninchen zählen zu den beliebtesten Heimtieren in Schweizer Haushalten. Hinsichtlich Sozialstruktur und Gehege Einrichtung bestehen allerdings erhebliche Missstände, wie eine Recherche des Schweizer Tierschutz STS offenbart: www.tierschutz.com/heimtiere/umfrage
Bei 40 % von 256 beurteilten Nager- und Kaninchengehegen wurden Hinweise auf mindestens einen Verstoss gegen die Schweizer Tierschutzgesetzgebung gefunden. Besonders häufig wurden soziale Tiere einzeln gehalten, oftmals entsprach die Einrichtung nicht den Bedürfnissen der Tiere (etwa zu wenig grabbares Substrat, zu wenig Rückzugsmöglichkeiten) oder die Käfige waren schlichtweg zu klein. Werden die Ergebnisse auf die Gesamtzahl der Schweizer Nager- und Kaninchenhaltungen hochgerechnet, ist schweizweit von über 185 000 nicht legalen und somit strafbaren Tierhaltungen auszugehen.
Die Tierhalterinnen und Tierhalter selbst sind in der Pflicht: Sie müssen sich vor dem Kauf über die Bedürfnisse der Tiere informieren und die gesetzlichen Vorschriften kennen. Mit dem neuen Tierhaltungsrechner wird dies nun viel einfacher. Mit einem neuen Onlinetool lassen sich nach Wahl der gewünschten Tierart und der Gruppengrösse, die gesetzlich vorgeschriebene sowie die vom STS empfohlene Gehegegrösse ermitteln. Weitere wichtige Informationen über die gesetzlich geforderte Einrichtung sowie Empfehlungen zur Gruppengrösse und Gruppenzusammenstellungen sind einfach abrufbar.
Link zum Onlinetool: www.tierhaltungsrechner.ch
TSV-NEWS
Gefunden: Wer vermisst uns?
Keine Einträge.
Wie Sie zu uns finden
Wir sind umgezogen, unsere neue Postadresse lautet:
Tierschutzverein Winterthur
und Umgebung
Kantonsstrasse 3
8543 Bertschikon